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BRIO-MultiComPartners
Orthey / Stühn GbR Friedrich-Wilh.-Str. 30
58509 Lüdenscheid
Germany
Tel.: +49 2351 5677599 Fax: +49 2351 20456 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BRIO Kontrollspiegel GmbH
1. Angebote und Vertragsabschlüsse
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Das Gleiche gilt für sämtliche Nebenabreden oder sonstigen Zusagen. An
Zeichnungen, Mustern, Katalogen und anderen Unterlagen behalten wir uns
das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen weder dritten Personen
noch Konkurrenzfirmen vorgelegt. Den von den "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch
für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere
Form festgelegt hat. Ist in den Einkaufsbedingungen des Bestellers ein
Widerspruch ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der formularmäßigen
Einkaufs-/Verkaufsbedingungen die gesetzliche Regelung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen
sich in Euro zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei
nachträglicher Einführung oder Erhöhung von Zöllen, Steuern, Frachten,
Energiekosten usw. sind wir berechtigt, diese, auch wenn dieselben
rückwirkend in Kraft treten, dem Käufer zu berechnen. Infolge von
Währungsumstellungen eintretende Kursänderungen können von uns, sofern
dieselben nach Abschluss des Geschäftes eintreten, der Berechnung
zugrunde gelegt werden.
Alle Preise gelten ab Werk bzw. Lager. Sie schließen die
Verpackungskosten nicht ein, es sei denn, dies sei bei
Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart worden. Die Verpackung wird
vom Verkäufer zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht
zurückgenommen werden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsbedingungen. Unsere Rechnungen sind, sofern keine
anderen Bedingungen vereinbart werden, nach Rechnungsdatum innerhalb
von 30 Tagen netto zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der LZB zu erheben. die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Die Zahlungen sind fällig
unabhängig vom verzögerten Eingang der Rechnung oder der Ware oder von
der Inverwendungnahme der Ware, ebenfalls unabhängig vom Recht der
Mängelrüge. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind.
Unsre Vertreter, Fahrer, Beifahrer usw. sind nur gegen Vorlage unserer
schriftlichen Inkasso-Vollmacht zum Geldeinzug berechtigt. Wechsel und
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst
nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugspesen gehen zu
Lasten des Empfängers. Bei einem Zahlungsrückstand mit einer Zahlung
von mehr als einer Woche werden auch noch nicht fällige Ansprüche aller
Art sofort einforderbar. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass die
persönliche oder wirtschaftliche Lage der Schuldner unsere Ansprüche
gefährdet erscheinen lassen, Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens
des Bestellers ist ausgeschlossen.
3. Lieferung Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem
Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen
beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Lieferfristen gelten
als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das
Lieferwerk verlassen hat bzw. zur Verfügung gestellt worden ist.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördlich Anordnungen usw. - hat der Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer,
die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
Wenn nicht anders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem
Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die billigste
Verfrachtung übernehmen. Mit Verlassen des Werkes gehen sämtliche
Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des
Bestellers.
Je nach Art des Versandgutes sind bei den Lieferungen Abweichungen auf
Gewicht, Stückzahl und Abmessungen bis 10% gestattet. Dies gilt auch
für Teillieferungen.
4. Gewährleistung Bei begründeten Gewährleistungsansprüchen
es Käufers werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel durch
Nachbesserung beheben oder für die mangelhafte Ware ersatzweise eie
mangelfrei Ware liefern (Nacherfüllung).
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist grundsätzlich
ausgeschlossen, wenn die Waren unsachgemäß behandelt worden ist.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der
Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich bei
Eingang gewissenhaft zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind
unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen, spätestens innerhalb 8 Tagen
nach Erhalt der Ware. Erfolgt die unverzügliche Mitteilung nicht, so
sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Mitteilung muss vor
Benutzung erfolgen.
Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der
Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder
Weiterbenutzung, jedoch spätestens zwei Monate nach Erhalt der Ware
gemeldet werden. Der Rücklieferung der beanstandeten Ware muss jedoch
unser Einverständnis vorausgehen.
5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der
gesamten bisher gelieferten und künftig zu liefernden Ware bis zur
Zahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung, auch
für zukünftig entstehende Forderung, bis zur Begleichung eines sich zu
Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus dem Kontokorrent-Verhältnis
vor. Das gilt auch dann, wenn der Käufer bestimmte Buchungsanweisungen
gegeben hat. Bei Eingriffen von dritter Seite hat der Käufer uns
unverzüglich Mitteilung zu machen und genau anzugeben, in welcher Weise
und von wem der Eingriff erfolgt ist. Die Kosten einer
Widerspruchsklage hat der Käufer zu tragen. Soweit die Ware zum
Weiterverkauf bestimmt ist, ist der Käufer verpflichtet, seinem Käufer
gegenüber ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt bis zur völlige Bezahlung
geltend zu machen. Die durch den Weiterverkauf entstandene oder
entstehende Forderung wird mit dem Augenblick der Entstehung an uns
abgetreten. Bei Eingang einer solchen Forderung ist der Erlös bis zur
Höhe unserer Forderung sofort an uns abzuführen bzw. bis zur Fälligkeit
als unser Eigentum zu verwalten. Der Käufer hat das Recht, die bezogene
Ware zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung gelten wir jedoch als
Lieferer im Sinne des § 950 BGB. Wir erwerben das Eigentum an den
Zwischen- und Enderzeugnissen, während der Verarbeiter nur Verwalter
sein soll. Insoweit, als durch Verarbeitung und Weiterverkauf eine
Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erfolgt, geht das
dadurch entstandene Miteigentum mit derselben Maßgabe auf uns über. Der
Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
gegen Verlust zu versichern. Außerdem sind auf besonderes Verlangen
weitergehende Versicherungen einzudecken. Bei mangelnder Bonität,
Verschlechterung oder Zahlungsverzug kann sofortige Herausgabe verlangt
werden. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir dann die
Ware selbst in Besitz nehmen. Die Kosten der Fortnahme, des Transportes
usw. gehen zu Lasten des Käufers. Zurückgenommene Ware steht uns zum
freihändigen Verkauf und zur Aufrechnung unserer Forderungen zur
Verfügung.
6. Unübertragbarkeit
Der Käufer darf seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht auf Dritte übertragen.
7. Recht des Lieferers auf Rücktritt Voraussetzung für die
Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit und
Kreditfähigkeit des Bestellers. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu
verlangen oder Sicherheiten zu fordern, wenn die unbedingte Sicherheit
auf Zahlung nicht gewährleistet ist.
8. Nichterfüllung Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages durch
den Käufer ist dieser verpflichtet, an uns zur Abgeltung die bis dahin
entstandenen abtragsspezifischen Kosten ohne Schadensnachweis zu
zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden durch diese
Regelung nicht berührt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für alle aus dem Vertrag
sich ergebenden Verpflichtungen ist Lüdenscheid ausschließlich
Erfüllungsort. Dieses gilt auch hinsichtlich von Ansprüchen wegen
Mängelrügen. Gerichtsstand für beide Teile ist Lüdenscheid. Deutsches
Recht ist ausschließlich maßgebend.
10. Rechtliche Unwirksamkeit Bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Teile dieser Bedingungen bleiben die Bedingungen im Übrigen
verbindlich. Abänderungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, dasselbe
gilt für die Anerkennung etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers.
11. Patentverletzung Wird die Ware vom Besteller besonders
beschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen
bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der
Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter,
insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und
Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet,
uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung
ergeben können, zu befreien.
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